— Schenkungen

Willkommen bei unserer Schenkungs-Beratung in Hamburg – Professionelle Unterstützung für steuerfreie Schenkungen

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Schenkungen und Schenkungsteuer in der Hansestadt. Unser erfahrenes Team aus Steuerexperten und Rechtsberatern steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite, um Ihnen eine maßgeschneiderte und steueroptimierte Lösung für Ihre Schenkungsanliegen zu bieten.

Steuerfreie Schenkung in Hamburg – Nutzen Sie die Freibeträge optimal aus

Eine steuerfreie Schenkung ist eine attraktive Möglichkeit, Vermögen in Ihrer Familie oder auch an Dritte weiterzugeben, ohne dabei hohe Steuerbelastungen zu verursachen. Wir helfen Ihnen dabei, die geltenden Freibeträge für Schenkungen optimal auszunutzen, sodass Ihre Schenkung steuerfrei bleibt und Sie gleichzeitig Ihren Nachkommen oder Partnern eine finanzielle Unterstützung bieten können.

Schenkung von Immobilien in Hamburg – Rechtliche Absicherung inklusive

Sie möchten eine Immobilie verschenken? Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Immobilienschenkung in Hamburg und stellt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte und Pflichten erfüllt werden. Mit unserer Unterstützung vermeiden Sie mögliche Fallstricke und gehen sicher, dass die Schenkung reibungslos und rechtssicher vollzogen wird.

Freibetrag Schenkung Hamburg – Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf

Wir sind mit den aktuellen Freibeträgen für Schenkungen in Hamburg sowie im gesamten Bundesgebiet bestens vertraut und beraten Sie gerne, wie Sie diese bestmöglich nutzen können. Unsere Experten erläutern Ihnen, wie Sie Ihre Schenkungen steueroptimiert gestalten und so Ihr Vermögen optimal weitergeben können.

Schenkungsmeldung in Hamburg – Wir übernehmen die Formalitäten für Sie Unterstützung für komplexe Herausforderungen

Für Schenkungen über bestimmte Beträge ist in Hamburg sowie im restlichen Deutschland eine Schenkungsmeldung erforderlich. Keine Sorge, wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten und sorgen dafür, dass Ihre Schenkung korrekt gemeldet wird und Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Schenkung an Kinder, Enkel oder Ehepartner in Hamburg – Spezialisiert auf Familienanliegen

Ob Schenkungen an Kinder, Enkel oder den Ehepartner – Familienanliegen stehen bei uns im Fokus. Wir verstehen die individuellen Bedürfnisse und Wünsche von Familien und beraten Sie einfühlsam und professionell, um die bestmögliche Lösung für Ihre Schenkungspläne zu finden.

Schenkung von Unternehmen in Hamburg – Erfolgreiche Nachfolge gesichert

Sie möchten Ihr Unternehmen schenken und eine erfolgreiche Nachfolge sicherstellen? Unsere Schenkungsberatung in Hamburg unterstützt Sie bei der Unternehmensschenkung und begleitet Sie durch den komplexen Prozess, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten. Hier legen wir außerdem einen besonderen Fokus auf Ihre eigene lebzeitige Absicherung nach der Übertragung Ihres Lebenswerks. 

Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihren Schenkungsanliegen in Hamburg professionell und kompetent zur Seite zu stehen.

Häufig gestellte Fragen


Eine Schenkung ist eine freiwillige und unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten oder Rechten von einer Person (Schenker) auf eine andere (Beschenkter). Eine Schenkung erfolgt aus persönlicher Verbundenheit, Zuneigung oder als Ausdruck der Unterstützung. Im Gegensatz dazu ist eine Spende eine freiwillige Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation oder einen wohltätigen Zweck ohne die Erwartung einer Gegenleistung.

Es gibt verschiedene Arten von Schenkungen, darunter Geldschenkungen, Schenkung von Immobilien, Schenkungen von Wertgegenständen, Unternehmensschenkungen und lebzeitige Schenkungen.

Ja, in Deutschland gibt es Freibeträge für Schenkungen, bis zu denen Schenkungen steuerfrei bleiben. Die Höhe der Freibeträge hängt von der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem ab. Zum Beispiel beträgt der Freibetrag für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern derzeit (Stand 2023) 400.000 Euro alle 10 Jahre.

In Deutschland unterliegen Schenkungen der Schenkungsteuer. Die Höhe der Steuer hängt von der Höhe der Schenkung und der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem ab. Es gelten unterschiedliche Steuersätze je nach Steuerklasse.

Eine steuerfreie Schenkung ist möglich, wenn die Schenkung den Freibetrag nicht überschreitet. Um eine Schenkung steuerfrei zu tätigen, sollte der Betrag unterhalb des geltenden Freibetrags liegen.

Für Schenkungsverträge gibt es keine besonderen Formvorschriften. Eine mündliche Schenkung ist grundsätzlich gültig, allerdings empfiehlt es sich, Schenkungen schriftlich festzuhalten, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Gern unterstützen wir Sie insbesondere bei notariellen Vereinbarungen mit angemessenen Klauseln auch zu einem Rückforderungsrecht für Sie. 

In der Regel ist eine Schenkung unwiderruflich, es sei denn, es wurde ein Widerrufsvorbehalt vereinbart oder es liegen besondere Umstände vor, die eine Rückabwicklung rechtfertigen.

Eine Immobilie kann steuerfrei verschenkt werden, wenn der Wert der Schenkung den geltenden Freibetrag nicht überschreitet. Die Übertragung muss notariell beurkundet werden. Ein Nießbrauchsvorbehalt kann Vorteile bieten – wir errechnen für Sie die individuelle Steuerbelastung. 

Eine lebzeitige Schenkung erfolgt zu Lebzeiten des Schenkers. Vorteile einer lebzeitigen Schenkung können die Vermeidung von Erbschaftssteuer und die Möglichkeit sein, die Beschenkten finanziell zu unterstützen oder Vermögenswerte zu übertragen, ohne auf den Tod des Schenkers zu warten.

Eine Schenkung mindert das zu vererbende Vermögen des Schenkers. Dadurch kann die Höhe des zu vererbenden Vermögens und somit die Erbschaftsteuer reduziert werden. Eine Vorschenkung wird über 10 Jahre vom Finanzamt zurückverfolgt. 

Nein, Schenkungen an Kinder oder Enkelkinder können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Bei Schenkungen können Pflichtteilsansprüche entstehen, wenn nahe Angehörige des Schenkers (z.B. Kinder) durch die Schenkung enterbt wurden. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass.

Schenkungen können Auswirkungen auf bestimmte Sozialleistungen haben, da das verschenkte Vermögen als „verbrauchtes Vermögen“ gewertet werden kann und somit die Anspruchsberechtigung für einige Sozialleistungen beeinflusst. Dieser Punkt bedarf oftmals einer besonderen Beratung durch unsere Spezialisten. 

Ja, Schenkungen müssen in der Regel beim Finanzamt gemeldet werden, wenn sie schenkungsteuerpflichtig sind.

Wenn eine schenkungsteuerpflichtige Schenkung nicht ordnungsgemäß beim Finanzamt gemeldet wird, können Steuernachzahlungen, Bußgelder und Zinsen auf die Steuerschuld erhoben werden. Es ist daher wichtig, Schenkungen fristgerecht zu melden.

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Dr. Hahner & Partner

Gerne betreuen und beraten wir Sie bei Ihren steuerlichen und rechtlichen Anliegen. Schreiben Sie uns hierfür gern über das Formular, via E-Mail oder rufen uns an.

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